Frage: Immobilien bei Scheidung

Sehr geehrte Frau Bader, dies ist ein hypothetische Frage: Falls zwei Ehepartner zu gleichen Teilen eine Immobilie besitzen, welche Möglichkeiten haben sie dann, wenn nur der eine die finanziellen Möglichkeiten hat, die Immobilie weiter zu finanzieren. Hat der besser verdienende Partner das Recht, den anderen zum Auszug zu bewegen, ihn auszuzahlen und alleiniger Besitzer der Immobilie zu werden. Oder kann der andere dies verbinden. Was geschieht jedoch dann? Muss das Haus dann verkauft/versteigert werden. Was ist, wenn Kinder im Spiel sind, die tendenziell lieber bei den besser verdienenden Elternteil leben und auch das Zuhause nicht verlassen möchten. Kann dann der blockierende Teil mit Hilfe eines Anwalts dazu gezwungen werden, auszuziehen, seinen Anteil am Getilgten dem besser Verdienenden zu verkaufen und eine Überschreibung im Grundbuch auf den Partner zu bewilligen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von binemei am 18.03.2018, 21:00



Antwort auf: Immobilien bei Scheidung

Hallo, ees gibt doch die eine Möglichkeit, dass die Parteien sich einig sind und die andere, dass sie sich nicht einig sind. Über die letzte Möglichkeit freuen sich die Anwälte, die verdienen dann nämlich wesentlich näher, denn die Immobilie hat einen nicht unerheblichen Wert und der spiegelt sich in der Kostenrechnung wieder. Was ich damit sagen will: es ist immer ganz wichtig, sich außergerichtlich zu einigen. Im schlimmsten Fall kommt es sonst zu einer Zwangsversteigerung / Teilungsversteigerung - und da verlieren beide. Ansonsten kann derjenige, der auszieht, von dem anderen eine Art Miete verlangen.Das steht im § 1361 B Abs. 3 BGB. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



Antwort auf: Immobilien bei Scheidung

Keiner der beiden kann gezwungen werden, seinen Anteil an den jeweils anderen zu verkaufen. Wenn man sich nicht einigen kann, kommt es zu einer Teilungsversteigerung. Allerdings wäre das (für beide!) dumm, denn dabei kommt immer weniger raus, als wenn man sich einigt. Außerdem steht es beiden natürlich zu, bei der Versteigerung das ganze Haus zu kaufen, wenn sie es sich leisten können, man verhindert also nicht, daß der andere dann das ganze Haus besitzt. Was häufig ein Problem ist: Solange ein Kredit auf das Haus läuft, muß die Bank zustimmen, weil dieser dann natürlich nur noch auf einen Kreditnehmer läuft. Wenn die Bank also ein Problem dabei sieht, daß der verbleibende Eigentümer den Kredit auch alleine bedienen kann, wird sie den ausziehenden Ehepartner nicht aus dem Kredit entlassen - und dann hat man den Salat. Evtl. muß der verbleibende Eigentümer dann einen neuen Kredit abschließen, mit potentiell schlechteren Konditionen (da weniger Sicherheit), außerdem hat er u.U. die Vorfälligkeit vom alten Kredit an der Backe. Einen Auszug kann man erzwingen, unabhängig von den Besitzverhältnissen (Stichwort: Zuweisung der Ehewohnung), aber das kann sich hinziehen. Bei mir hat es von Antragstellung bis Auszug meines damaligen Mannes fast ein Jahr gedauert (von der Trennung bis zum Auszug entsprechend noch länger - man zieht ja nicht gleich vor Gericht) und ich kenne andere (aktuellere) Fälle, wo es sich ähnlich hinzog. Ganz ehrlich: ICH würde als besserverdienender Partner IMMER die Immobilie nur auf meinen Namen kaufen, um das ganze Hickhack bei einer Trennung zu vermeiden. Wobei man niemals verhindern kann, daß man noch ewig mit dem ausziehunwilligen Partner unter einem Dach leben muß - das kann einem auch in einer Mietwohnung passieren.

von Strudelteigteilchen am 19.03.2018, 10:34



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