Liebe Frau Bader ,
ich bin momentan in der 6SSW und arbeite in einer Tierarztpraxis. Sobald ich meinen Chef von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen werde, wird er mir ein Beschäftigungsverbot erteilen. Die Praxis wird jedoch am 3.1.20 aus altersgründen geschlossen. Wie sieht es dann aus mit der Bezahlung ? Wer ist zuständig? Bin ich dann arbeitslos oder wird meine Krankenkasse weiter bezahlen ?
Ganz liebe Grüsse
von
Laoma
am 04.09.2019, 09:45
Antwort auf:
Im Beschäftigungsverbot und Schließung der Firma.
Hallo,
ich hoffe, Sie haben sich schon bei der Agentur für Arbeit gemeldet, ansonsten sollten sie das dringend zum schmelzen zu tun.
Wenn die Firma geschlossen wird wird der Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Kündigung erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2019
Antwort auf:
Im Beschäftigungsverbot und Schließung der Firma.
Meiner Meinung nach muss dein AG die Kündigung wegen Geschäftsaufgabe von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigen lassen.
Damit bist du rechtlich gesehen arbeitslos und erhältst ALG 1/Arbeitslosengeld. Deine Krankenkasse ist dann nicht mehr Zahlungsverpflichtung.
von
Mutti69
am 04.09.2019, 10:36
Antwort auf:
Im Beschäftigungsverbot und Schließung der Firma.
Du bekommst vom Chef das BV bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Also bis Ende Jan. Die Kündigung muss er bei der Aufsichtsbehörde genehmigen lassen, was auch bei diesem Grund durch kommt.
Danach ist die Agentur für Arbeit zuständig. Also schnellstens dort melden.
Mitglied inaktiv - 04.09.2019, 12:13