Honorartätigkeit während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Honorartätigkeit während der Elternzeit

Hallo! Ich bin momentan in Elternzeit und mein befristeter Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Nun bietet mir mein alter Arbeitgeber die Möglichkeit als Honorarkraft stundenweise zu arbeiten. Eigentlich sehr schön! Doch so ganz überblicke ich noch nicht, welche Konsequenzen das hat. Momentan beziehe ich noch Elterngeld und weiß, das dieses Einkommen angerechnet wird. Und darüber Hinaus kenn ich mich nicht aus: Muss ich mich da offiziell selbständig machen?? Habe ich irgendwelche Steuern zu zahlen? Was muss ich alles beachten? Bin auch sehr dankbar für weiterführende Informationen (Links ect.) Vielen Dank schonmal!

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 12:13



Antwort auf: Honorartätigkeit während der Elternzeit

Hallo, 1. Steuerliche Fragen beantwortet Herr Stamnitz 2. Ohne Vertrag sind Sie nicht mehr in EZ. Klären Sie, wie es weiter mit der KK läuft (Familienversicherung?) 3. Je nach Branche müssen Sie ein Gewerbe anmelden Des weiteren bekommen Sie iNfos beim Existensgründungsbüro bei der Arbeitsagentur Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2009



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