Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage für meine Freundin: Sie und ihr Mann arbeiten beide, jedoch ist ihr Mann bei einer Leiharbeitsfirma und verdient entsprechend sehr wenig.
Meine Freundin wird nach der Geburt ihres Kindes 1 bis 2 Jahre nicht arbeiten. Haben sie ein Recht auf Hilfen vom Staat, z.B. einen Zuschuss zur Miete oder sowas, da der Mann zu wenig verdient?
Wenn ja, welche Hilfen sind das und wo kann man sich genau informieren?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 09:32
Antwort auf:
Hilfen vom Staat
Hallo,
wenn man unter bestimmten Grenzen liegt, ja. Das kann Wohngeld sein oder ergänzendes Hartz IV. Erkundigen Sie sich bei der ARGE
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2010
Antwort auf:
Hilfen vom Staat
wenn man unterhalb der einkommensgrenzen liegt, ja, dann hat man anspruch auf ( aufstockendes ) alg2, im allgemeinen hartz4 genannt.
würde mich mal bei pro familia informieren, einen antrag auf alg2 kann man aber erst stellen, wenn man kein geld mehr hat, d.h. 2 monate nach der geburt des kindes, wenn das mutterschaftsgeld aufgebraucht ist.
Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:52