Frage: Haftpflicht

Guten Tag Frau Bader, wir waren vor ein paar Tagen auf einer Hochzeit in einem Hotel eingeladen. Auf der Feier waren jede Mange Kinder, sie fand draußen auf einer Terasse statt, direkt neben dem Kinderspielplatz ;-). Während der Feier ist eine Glasplatte kaputt gegangen, die auf einem Korbtisch lag (Platte gehörte zum Tisch). Einige Kinder spielten gerade auf der dazu gehörenden Sitzgarnitur. Nun kann es sein, dass unser Sohn (4 Jahre) oder irgendeinanderes Kind vom Sessel auf den Tisch gesprungen sind oder es ist etwas völlig anderes passiert - kein Erwachsener hat es gesehen und die Kinder konnten nichts verwertbares dazu sagen. Das Hotel will nun diese Glasplatte ersetzt bekommen und das Brautpaar will natürlich auch, dass sie ersetzt wird. Ersetzt das die Haftpflichtversicherung (ich kann mir schon vorstellen, dass es unser Sohn war)? War das eine Verletzung der Aufsichtpflicht? Oder haftet niemand für den Schaden, den so kleine Kinder anrichten und das Brautpaar hat "Pech" weil es gerne den Schaden ersetzen möchte? Danke und viele Grüße, Sabine

von JoMa am 14.06.2011, 17:21



Antwort auf: Haftpflicht

Halo, 1. Das Hotel muss zweifelsfrei nachweisen, wer es war 2. Kinder unter 7 haften nicht, evtl. aber die Eltern, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



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