Gilt eine Blutabnahme gegen den eigenen Willen als Körperverletzung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt eine Blutabnahme gegen den eigenen Willen als Körperverletzung?

Ich würde gerne wissen, ob eine Blutabnahme gegen den eigenen Willen als Körperverletzung gilt. Dis ist mir bei der Geburt unseres 2. Sohnes passiert. Die Hebamme war sich unsicher und fragte die Oberärztin, die wiederum selbst die Blutabnahme gegen meinen Willen durchfürte. Da ich mich wehrte, standen plötzlich 3 Personen um mich rum, die mich festhielten. Im Internet fand ich diesen Text dazu :"Grundsätzlich ist eine Blutabnahme gegen den Willen des Patienten eine Körperverletzung, die strafrechrlich verfolgt werden kann. Sie darf gegen den Willen nur von Ärzten durchgeführt werden zur Abklärung rechtlicher Probleme (Drogenscreening). Diese Zwangsmaßnahmen dürfen auch nur mit Beisein der Polizei durchgeführt werden." Schon bei meiner ersten Geburt im Geburtshaus legte mir die Hebamme nahe, eine Blutuntersuchung zu machen, um die Blutgruppe festzustellen. Da ich aber nicht wollte, akzeptierte sie dies ohne weiteres Drängen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 09.06.2011, 14:04



Antwort auf: Gilt eine Blutabnahme gegen den eigenen Willen als Körperverletzung?

Hallo, wenn es nicht lebensnotwendig war bzw. eine lebensbedrohliche Situation vorlag, darf man es nicht. Selbst dann ist es fraglich Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2011



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