Hallo Frau Bader ! Es besteht ein Titel über Kindesunterhalt über 630 Euro. Mein Exmann möchte aber nur 300 zahlen ! Wie ist das denn , wenn das Gericht zb entscheidet es müssen 450 Euro gezahlt werden ...wer ist dann der Gewinner / Verlierer sprich muß die Kosten des anderen tragen? lg safrarja
Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 13:03