Hallo Frau Bader, ich arbeite in der Elternzeit als geringfügige Beschäftigte bei meinem früheren Arbeitgeber. Ich bekomme nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt. Auf die Frage ob mein AG auch die Krankstunden bezahlen würde (ich arbeite an 2 halben Tagen die Woche, meist bestimmte Tage) sagte sie, dass sie nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlen würde, da sie den anderen geringfügig Beschäftigten auch keine Krankstunden bezahlt. Meine Frage nun: Hat man als geringf. Beschäft. einen Rechtsanspruch auch auf bezahlte Kranktage wie alle anderen AN? Und wenn ja, kann ich darauf bestehen dass sie diese auch bezahlt? Ich würde dann natürlich auch die Krankmeldung vom Arzt dem AG vorlegen. Hat man auch einen Urlaubsanspruch bei einer geringf. Beschäftigung? In meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ich einen Urlaubsanspruch von 24 UT ausgehend von einer 5 Tage/Woche habe. Ist etwas lang geworden, ich hoffe Sie können mir antworten. Vielen Dank gretle
von gretle am 27.05.2011, 22:51