Hallo Frau Bader,
mein Chef möchte bald mit mir darüber sprechen wie es nach der Elternzeit weitergeht. Ich habe vorher für 40 Stunden im Büro gearbeitet und möchet nun die Stunden aber deutlich reduzieren, evt. 400€ Job so dass ich noch genug Zeit für unsere Maus habe. Mein Aufgabengebiet wird ähnlich sein, nur aus zeitgründen halt etwas weniger. Kann ich als Stundenlohn mein altes Gehalt nehmen oder kann mein Chef aus irgendwelchen Gründen weniger zahlen (z.B. weil mein Aufgabengebiet nun etwas kleiner ist,mein Fachwissen ist ja allerdings das gleiche)
Liebe Grüße!
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 21:30
Antwort auf:
Gehaltsfrage
Hallo,
es muss anteilig das alte Gehalt sein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2010
Antwort auf:
Gehaltsfrage
Hallo
Ne, darf er nicht, er kann es eben auf die Stunden runterrechnen, die Du dann noch arbeitest.
Allerdings weiss ich nicht, ob er sich auf "nur" 400 Euro einlassen muss.
Soweit ich weiss muss er ab einer gewissen Firmengröße Teilzeit anbieten zu den alten Konditionen.
Aber 400 Euro ist ja weniger meist von den Stunden her.
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 21:48
Antwort auf:
Gehaltsfrage
Mit weniger Stunden ist er auf jeden Fall einverstanden. Nur steht der Stundenlohn im Raum....
Mitglied inaktiv - 16.09.2010, 20:19