Gehaltsanspruch bei Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsanspruch bei Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit bin ich mit dem 3. Kind schwanger (ET=28.09.15). Die 3-jährige Elternzeit für das 2. Kind endet ca. 6 Wochen vor Mutterschutzbeginn. Da diese Schwangerschaft aber nicht ganz so problemlos verläuft, hat mein Frauenarzt schon angekündigt, mir ein vollständiges BV auszusprechen, falls sich die Situation nicht bessert (auch da mein Chef nicht bereit ist, mich Teilzeit zu beschäftigen und auch keine Möglichkeit hat, mich anderweitig einzusetzen). Meine Frage ist nun: Habe ich trotz der (nach 2 Kindern mittlerweile 6 Jahre) Elternzeit einen Anspruch auf Gehalt während des BV oder entfällt dieser Anspruch? Vielen Dank und herzliche Grüße

von el_fi am 05.04.2015, 21:11



Antwort auf: Gehaltsanspruch bei Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Elternzeit?

Hallo, Sie bekommen den vollen Lohn. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2015



Antwort auf: Gehaltsanspruch bei Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Elternzeit?

Hast Du. Der alte Vertrag lebt ja wieder auf.

von Sternenschnuppe am 06.04.2015, 23:05



Antwort auf: Gehaltsanspruch bei Beschäftigungsverbot trotz vorheriger Elternzeit?

Vielen Dank für die Antworten! Viele Grüße

von el_fi am 07.04.2015, 18:32



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