Für alle: Aus dem Aktuell hierher gebracht: Antasten des Sparbuchs der Kinder...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Für alle: Aus dem Aktuell hierher gebracht: Antasten des Sparbuchs der Kinder...

Hallo zusammen, Diskussionsstoff für die Runde: Sachverhalt: es existiert ein Depot (oder auch Sparbuch) für und im Namen des Kindes. Die Eltern sparen hierauf Geld. Nicht zwingenderweise nur für "wenn das Kind mal groß/volljährig ist", sondern eben auch ggf. mal für ein teureres Fahrrad, ein Moped, ein teureres Instrument, etc. Solange das Kind eben noch Minderjährig ist. Man nimmt eben z. B. wenn das Kind mit 16 Jahren eine neue Querflöte von 600 EUR benötigt/möchte das Geld vom Sparbuch des Kindes. Soweit hört(e) sich das für mich alles OK an. Ich habe es immer so verstanden, dass die Eltern das Geld immer noch treuhänderisch FÜR DAS KIND verwalten und verwenden. Aber jetzt habe ich (angeregt durch eine Frage im Aktuell) gelesen dass das gar nicht so ohne ist: https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht/familienrecht__familienrecht-eltern-schulden-schadensersatz-wenn-geld-vom-sparbuch-des-kindes-verwendet-wird__rechtsanwalt-alsdorf__16110/ Ich habe z. B. eine Teil des Geldes das (durch mich allein, sogar ohne KV, aber) auf ein Konto/Depot des Kindes gespart wurde (GSR) verwendet um sein erstes Auto mit 16 Jahren (wir leben in den USA, ist aber unerheblich, Geld liegt in D) zu kaufen. Könnte jetzt das Jugendamt kommen (gesetzt wer lebten in Deutschland)und sagen "wenn Du deinem Kind ein Auto kaufen willst, dass kannst Du das, aber nicht vom Geld des Kindes!" Oder kann ich so argumentieren wie hier: https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht__sparbuch-auf-fremden-namen__rechtsanwalt-alsdorf__17570/ Also solange ich meinem Sohn nix in die Hand gebe, und er auch von dem Geld nix wirklich wusste, kann ich damit machen "wie ich will"? Oder gilt das wirklich nur wenn es nicht die Eltern sind? Nur um die Diskussion nicht fehlzuleiten: mein Ex und ich sind uns einig, das ist hier nicht das Thema. Mir geht es auch generell um das Thema, losgelöst von mir (und meiner etwas spezielleren Situation, tut einfach so als lebten wir in D und ich hätte ihm sein heiß ersehntes erstes Mofa/Querflöte gekauft statt Auto). Ich hatte das Geld immer mit der Intention unter dem Namen der Kinder gespart um eine Art "saubere Trennung" der Sparguthaben zu erreichen, OHNE dass ich damit unbedingt sagen wollte dass das Geld ungehindert und ungefiltert am 18 Geb an das Kind übergeben wird... Oder legt man künftig eben diverse Sparbücher auf den eigenen Namen an, für jedes Kind quasi eines... aber dann geht es ja auch wieder in mein Erbe, evtl. will man das ja auch gar nicht... Hm... Denkanstöße? Frau Bader? :-) D

von desireekk am 10.10.2018, 17:45



Antwort auf: Für alle: Aus dem Aktuell hierher gebracht: Antasten des Sparbuchs der Kinder...

Hallo, hier gilt doch gar kein deutsches Kindschaftsrecht. Ansonsten sind die Eltern nach § 1626 BGB berechtigt, über das Vermögen der Kinder zu verfügen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Für alle: Aus dem Aktuell hierher gebracht: Antasten des Sparbuchs der Kinder...

Das hat das OLG bereits mal entschieden. Es wird unterschieden zwischen einem Soarbuch, auf das nur derjenige, der es eröffnet hat, einzahlt oder ob es eines ist, auf das mehrere Personen für das Kind einzahlen. Zahlt also zB nur die Mutter ein, ist es sozusagen ihr Geld und sie kann darüber auch verfügen. Zahlen mehrer Personen ein wird dies als klares Anzeichen dafür gewertet, das dieses Geld für Dady Kind bestimmt ist. Die Mutter darf darüber nicht mehr frei verfügen, es sei denn, das Geld wird nachweislich für das Kind verwendet oder mit dessen Einverständnis. Im Zweifelsfall muss es zurück gezahlt werden. Wird das Kind volljährig, wird es selbst zum Verwalter des auf seinen Namen eingerichteten Sparbuches/Konto.

von cube am 11.10.2018, 08:01



Antwort auf: Für alle: Aus dem Aktuell hierher gebracht: Antasten des Sparbuchs der Kinder...

Uns hat die Bank unter anderem aus diesem Grund davon abgeraten, das sparbuch auf den Namen des Kindes auszustellen. Der andere Grund war, dass das Kind ab einem gewissen Alter selbst darauf zurück greifen kann. Das ist zwar das Ziel, ich und mein Mann wollen aber trotzdem noch entscheiden dürfen, wann wir ihr das Geld überlassen.

von Cazza am 14.10.2018, 16:42



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