ich war letzten monat mit der miete 3 wochen im rückstand,habe den betrag aber nun beglichen,heute stand der vermieter mit der fristlosen kündigung deswegen vor der tür,ich soll in 14!!!! tagen ausgezogen sein.
nun frag ich mich ob er das so einfach machen kann ,ich meine wie soll ich mit einen baby in 2 wochen eine wohnung finden und umziehen??ich bin etwas verzweifelt wie ich das schaffen soll...
lg
Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 02:14
Antwort auf:
fristlose kündigung der wohnung
Hallo,
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter oder eine öffentliche Stelle (z.B. das Sozialamt) bis spätestens zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage alle Mietrückstände vollständig zahlt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2006
Antwort auf:
fristlose kündigung der wohnung
Hallo!
Ich habe mal im BGB gelesen, dass wenn du den Mietrückstand bezahlst, die Kündigung hinfällig ist!
LG
Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 12:33
Antwort auf:
fristlose kündigung der wohnung
Hallo,
soweit ich weiß, muss Du min. 3 Monate im Rückstand sein bevor der Vermieter kündigen kann. Und eine 14-tage Frist geht glaub ich auch nicht! Ich würd zum Rechtsanwalt oder zum Mieterschutzbund!!
LG
Sonja
Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 12:57