Frage:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zu § 16 Freistellung für Untersuchungen:
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Der Arzt hat mich als Risikoschwanger eingestuft und möchte mich vorerst alle zwei Wochen sehen. Leider hat mein Arzt immer sehr lange Wartezeiten (ca. 2 Std trotz Termin) Nun ist es so, dass ich arbeite und schon ein Kind habe.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es zwar Gleitzeit, aber meine Arbeitszeit ist so geplant, dass genau zu diesen Zeiten mein Kind betreut wird. Der Arzt kann mir leider selten einen Termin nach meiner Arbeitszeit geben, sondern in der Regel gleich morgens. Wenn ich nun mein Kind in die Betreuung gebe, dann zum Arzt gehe und danach anfange zu arbeiten, kann ich die am Vormittag "verlorene" Zeit am Nachmittag nicht "nachholen", da ich dann keine Kinderbetreuung mehr habe. Und meine vereinbarten Wochenstunden muss ich ja irgendwie zusammenkriegen.
Nun zu meiner Frage: Gilt diese Regelung auch für Angestellte, die Gleitzeit haben? Und wenn ja, wie mache ich so was bei meinem Arbeitgeber geltend?
Vielen Dank im voraus
Niki
von
Niki1980
am 10.07.2017, 10:45
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Hallo,
eine Freistellung ist nur für die allgemeinen Vorsorgetermine vorgesehen, nicht für alle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Hallo, rein rechtlich kann ich dir da nichts zu sagen, nur wie es bei mir war.
Ich habe nach jedem Arzttermin eine Bescheinigung ausdrucken lassen, wie lange ich dort war und diese in der Personalabteilung abgegeben. Das war nie ein Problem und ich habe auch Gleitzeit gearbeitet bis zum Mutterschutz
Frag doch einfach mal in deiner Personalabteilung nach, was die für die Gutschrift der Zeiten brauchen. Ob die formlose Bescheinigung der Praxis ausreicht. Ich habe auch die knapp drei Stunden während des großen Zuckertests gutgeschrieben bekommen.
von
Jenyx
am 10.07.2017, 11:24
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
1. Du hast ein Recht auf Freistellung, sollst aber andererseits wenn möglich deine Arzttermine in die Freizeit legen, um dem AG unnötige Arbeitsausfälle zu vermeiden.
2. Zwei Stunden Wartezeit trotz Termin am Morgen. Kann irgendwie nicht sein. Zumutbar sind höchstens 1 Std. wenn man schon einen Termin hat. Da würde ich mal mit der Sprechstundenhilfe Klartext reden, und mir prinzipiell den ersten Termin morgens oder nachmittags geben lassen.
3. Ich würde zumindest einen Teil der Termine nachmittags nehmen und das Kind mitnehmen.
Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 11:28
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Wann war Uriah zum letzten Mal beim Facharzt. 2 bis 3 Stunden Wartezeit in 8 von 10 Fällen.
Wie immer eine hilfreiche Antwort :-D
Zur Frage, wir haben Gleitzeit von 06 bis 19 Uhr, daher hilft bei uns in der Behörde nur nacharbeiten.
Ich bestehe auf Termine in der Freizeit.
Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 13:42
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Es ist keineswegs normal, dass man beim Gyn 2 Stunden wartet. Ich warte für die Vorsorgetermine nie länger als 15 Minuten (oft geht es sogar schneller). In meiner ersten Schwangerschaft war ich noch bei einem anderen Arzt, da hat es auch schon mal 30 Minuten gedauert, aber mehr nur im absoluten Ausnahmefall, wenn der Arzt vielleicht mal einen Notfall hatte.
Wenn es bei deinem Arzt so ist, dann ist es aber auch gut, dass die Termine nicht in deiner Freizeit liegen, denn sonst müsstest du mitsamt deinem kleinen Kind diese 2 Stunden warten, was ich mir sehr nervig vorstelle. Ich würde mit der Zeiterfassungsstelle sprechen und es genau so erklären, wie du es hier gemacht hast. Ich habe ebenfalls Gleitzeit und habe meine Arzttermine auch immer morgens. Ich mache an dem Tag dann entsprechend Minusstunden und arbeite sie wieder rein, wenn ich mal open end arbeiten kann, weil mein Mann oder die Oma unser Kind nachmittags betreut.
von
Philomena0303
am 10.07.2017, 14:00
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Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mal nachfragen.
Liebe Uriah, ich habe bisher bei allen FA (bin schon öfters umgezogen, da mein Mann Soldat ist) das Glück oder Pech gehabt, dass ich so lange warten musste. Vielleicht finde ich immer die schwarzen Schafe. Dieser FA ist hier in der Gegend so beliebt, dass man auf einen "normalen" Vorsorgetermin (also bei nicht schwanger) min. 6 Monate wartet. Die Termine in der späteren Schwangerschaft werden auch schon langfristig geplant und doch ist es nicht immer möglich, gleich welche in der früh zu kriegen. Und nachmittags ginge nur an einem Tag in der Woche, da sich die anderen Tage mit meiner Arbeitszeit=Kinderbetreuungszeit überschneiden. Ich kann den Lütten zwar mit zum Arzt nehmen, aber nicht mit zum Arbeiten nehmen.
Aber grundsätzlich scheint es ja wirklich so zu sein, dass man die Arztzeit auch als Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen kann.
Vielen Dank und liebe Grüße
Niki
von
Niki1980
am 10.07.2017, 14:51
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Du wolltest eine Rechtsauskunft: Arztzeit kann man prinzipiell als Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen, aber nur dann, wenn die Termine nicht anders als in der Arbeitszeit zu bekommen sind.
Auch die Frage der Wartezeiten beim Arzt wurden gerichtlich geklärt: mehr als 1 Std. ist bei einem Termin nicht zumutbar und du kannst verlangen, innerhalb einer Stunde dranzukommen. Es geht hier nicht nur darum, dass du unnötigerweise warten musst, sondern es geht auch um Kosten/Arbeitsausfälle für den Arbeitgeber.
Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 16:20
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Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Da muss ich auch sagen. Mehr wie 1 Std warten als Regel hört sich nach unfähigen Terminplan ungefähr an.
Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 17:02
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Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Ich warte bei meiner Hausärztin trotz Termin bis zu 3 oder 4 Stunden. Es nervt einfach nur.
von
ALF0709
am 10.07.2017, 19:43
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Hi!
Also grundsätzlich müssen Sie eben genau das ("meine vereinbarten Wochenstunden muss ich ja irgendwie zusammenkriegen") eben NICHT.
Ihr AG muss Sie freistellen für die nötigen Vorsorgeuntersuchungen (eben den Arzttermin alle 2-4 Wochen oder z.B. das Vorstellen bei der Hebamme).
Diese Zeit (inkl. Hin-&Rückfahrt und Wartezeit) müssen Sie nicht nacharbeiten.
Ausnahme hiervon sind Mini-Jobs (bis max. 450,-€). Ich gehe aber davon aus, dass Sie einem regulärem, sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen.
Aus Ihrem Text geht für mich hervor, dass Sie eben KEINE Gleitzeit in Anspruch nehmen...weshalb ich die Frage nicht ganz verstehe.
Grundsätzlich stellt sich in diesem Falle eher die moralische Frage: Ist es fair Ihrem AG gegenüber alle 2 Wochen ca. 3 Stunden zu fehlen?
Ich würde erst mit Ihrem AG reden und dann auf jeden Fall auch mit dem Praxisteam/der Praxisleitung Ihres FA, ob man das nicht anders lösen kann. Z.B. dass Sie den 1.Termin am Morgen bekommen oder man Sie anruft, ca. 15 Minuten bevor man Sie aufrufen würde o.Ä.
Ich persönlich hätte absolut keine Lust jedes Mal 2h zu warten. Ist nicht OK meiner Meinung nach!
von
Kristiiin
am 11.07.2017, 14:30
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Ich kann mir nicht vorstellen dass "Freistellung für nicht verschiebbaren Arzttermin" heißt dass man diese verlorene Arbeitszeit nicht nachholen muss.
Für mich ist selbstverständlich dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erfüllen hat, es sei denn er hat Urlaub oder ist krank geschrieben. Wenn man aus anderen Gründen nicht arbeiten kann muss man die Zeit nach holen, oder nicht?
Zumal ein regulärer Vorsorgetermin für mich nicht unter die Kategorie "nicht verschiebbarer Arzttermin" fällt. Wenn ich solche Termine bei meinem Frauenarzt nicht sinnvoll planen kann würde ich mir einen neuen Arzt suche
Iny
Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 15:57
Antwort auf:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
@ Jeckyll / Iny
Da liegen Sie (leider aus Sicht des AG falsch), vllt hätten Sie sich erst informieren sollen, bevor Sie Ihre Meinung hier mitteilen.
Wie ich, andere UND die Fragestellerin bereits angemerkt haben, muss der AG bei Lohnfortzahlung freistellen.
Allerdings muss ich sonst zustimmen was Ihre "Meinung" betrifft und einen Arztwechsel in Betracht ziehen.
von
Kristiiin
am 12.07.2017, 14:47