Hallo!
Zu folgendem Fall habe ich zwei Frage:
1. Wenn man seinen Resturlaub VOR den Mutterschutz nimmt und dann bis Beginn des Mutterschutzes krank geschrieben wird, was passiert mit diesem Urlaub? Wird er dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben oder verfällt er?
2. Falls er nicht verfällt und man WÄHREND der Elternzeit kündigt, muss der Arbeitsgeber dann den Resturlaub auszahlen oder verfällt er?
Vielen Dank und Grüße
Conny
Mitglied inaktiv - 24.02.2006, 20:34
Antwort auf:
Fragen zu Arbeitsrecht
Hallo,
1. Wird gutgeschrieben
2. Wenn man den Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen kann, wird er ausgezahlt
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2006
Antwort auf:
Fragen zu Arbeitsrecht
I. d. R. wird der Urlaub wieder "gutgeschrieben" wenn er wegen Krankheit nich genommen werden konnte.
Auchbei 2.): da verfällt nichts, entweder wird er nach der EZ genommen oder er wird ausgezahlt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Viele Grüße
Désirée
IANAL!
Mitglied inaktiv - 24.02.2006, 20:54
Antwort auf:
Fragen zu Arbeitsrecht
Es handelt sich hierbei um einen Minijob auf 400 €-Basis.
Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 13:30