Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin während meiner Elternzeit wieder schwanger. Geboren ist mein erstes Kind am 22.07.2017 und habe die Elternzeit bestätigt von meiner AG bis zum 21.07.2020 bekommen.
Wegen der zweiten Schwangerschaft wollte ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlöngern. Erneuter Entbindungstermin wäre der 16.11.2018.
Ich würde gerne bis zum 3. Lebensjahr meines zweiten Kindes zu hause bleiben.
Mutterschutzfrist hat am 5.10.2018 begonnen.
Ich habe vergessen die Elternzeit zu unterbrechen um erneute Mutterschutzgeld von meinem AG zu bekommen.
Ist es trotzdem Möglich die Elternzeit zu verlängern und wie müsste der Antrag aussehen?
Liebe Grüße
Sarac
von
Nihan57
am 23.10.2018, 22:14
Antwort auf:
Frage zur Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
schnellstens die erste EZ beenden u die 2. antreten.
Sie können dann die restliche EZ von Kind 1 an die EZ von Kind 2 dranhängen, wenn Sie doch länger als bis zum 3. Geburtstag von K 2 zu Hause bleiben wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2018
Antwort auf:
Frage zur Verlängerung der Elternzeit
Beendet gleich morgen die Elternzeit von Kind 1, dann bekommst du noch den AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld ab übermorgen gezahlt. Geh am Besten persönlich dort vorbei, du wärst ja dumm, das Geld nicht zu nehmen.
Die restliche Elternzeit von Kind 1 kannst du nach der Elternzeit von Kind 2 nehmen.
von
malini
am 23.10.2018, 22:47