Hallo Frau Bader, ich bin AE Mutter , habe das alleinige SR und möchte mich jetzt nicht mehr länger vor dem Testament drücken, da ich unbedingt dafür sorgen möchte das im schlimmsten Falle mein Sohn abgesichert ist und man weiß bei wem er weiterhin bleiben soll. Reicht es wenn ich handschriftlich festhalte das mein Sohn zur Person xy im Falle meines Todes soll bzw. sie ihn weiterhin erziehen soll oder muss ich das beim Notar machen lassen? Mir ist klar das solche Testamente immer nur als richtilinien für das Gericht gelten, allerdings möchte ich dennoch das dieser Punkt weiterstgehend abgesichert wird. Und was würde es kosten? In meinem Fall kam es während der SS zur Trennung, zum KV besteht keinerlei Kontakt da kein Interesse seinerseits vorhanden. Mein Sohn ist drei Jahre alt und hat eine sehr innige Beziehung zur Mutter meiner guten Freundin aufgebaut. Sie ist für ihn die Omi, auch wenn nicht die leibliche. Meine Mutter lebt im Ausland und zwischen ihr und meinem Sohn besteht keine richtige Bindung (allein aufgrund der Enfernung nicht möglich). Zu den Grosseltern meines Ex besteht ebenfalls keinerlei Kontakt. Besteht überhaupt die Chance das meine Freundin und ihre Mutter (beide wohnen im selben Haus und sind die einzigen Menschen denen ich meinen Sohn ruhigen Gewissens anvertrauen würde) meinen Sohn im falle das mir etwas passiert, erziehen dürfen bzw. das Sorgerecht übertragen bekommen? Einen Erzeuger/KV gibt es ja und daher mache ich mir Sorgen das mein Sohn zu einem ihm wildfremden Menschen muss und das obwohl er seine Omi und meine Freundin (die er auch Mami nennt) heiss und innig liebt). Können Sie mir einen Rat geben bzw. mir meine Fragen beantworten? GRüßle, Rubinchen
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 11:51