Hallo Frau Bader, wir leben zur Zeit im Ausland, da mein Mann von seiner (deutschen) Firma hierher (in die ausl. Firma) entsandt wurde (wir sind beide deutsche Staatsangehoerige). Vor 6 Monaten wurde hier unser Sohn geboren, der damit automatisch auch beide Staatsangehoerigkeiten erhalten hat. In D haben wir noch immer einen Wohnsitz (eingerichtetete Mietwohnung), ein Bankkonto etc. Mein Mann bekam bis Mitte letzten Jahres sein Gehalt in D, danach im Ausland; - wie ist denn das jetzt mit dem Kindergeld in D? Haben wir Anspruch darauf ? Wir wissen nicht, wann wir nach D zurueckkommen, haben aber in D regelmaessig zu versteuerndes Einkommen (Eink. aus V+V). Was passiert, falls wir jetzt kein Kindergeld bekomen koennen, wenn wir wieder nach D kommen und mein Mann wieder bei einer deutschen Firma arbeitet ? Ist damit dann der Anspruch verfallen ??? Vielen Dank fuer Ihre Muehe im Voraus ! Nellie
Mitglied inaktiv - 05.05.2001, 13:02