Ich lebe mit meinem "neuen" Ehemann, Heirat im April 2015 und meinem Sohn aus erste Ehe (Scheidung Mai 2014) in einem Haushalt.
Das Kind, dass von meinem jetzigen Mann stammt, soll im August 2015 geboren werden.
Ich bin Hausfrau, nicht erwerbstätig aber auch nicht arbeitssuchend gemeldet, auch kein Hartz4 oder ähnliches (nur Betreuungsgeld 150Euro und Kindergeld 184Euro für meinen Sohn).
Ich bekomme ja nur den "Standardbetrag" Elterngeld 300Euro, da ich ja 12 Monate vorher nicht gearbeitet habe.
Habe jetzt vom Geschwisterbonus gehört. Wir könnten den sogar volle 12 Monate nutzten, da wenn mein "Neues" kind 1 jahr alt ist, mein Erstgeborener sogar noch 2 Wochen 2 Jahre alt bleibt.
Nun aber meine Frage:
Bekommen wir den auch als "Patchwork" familie, also erstmal geplant ist nur, dass ich elternzeit mache, mein Mann will weiter arbeiten,
aber gibt es den Geschwisterbonus auch für Halbgeschwister?
Da mein Sohn ja von einem anderen Mann als meinem jetzigem Ehemann ist, mein EX-Mann teilt sich auch noch das Sorgerecht mit mir für ihn,er lebt aber in unserem Haushalt.
Bitte um Antwort!!!
von
TweetySandy
am 04.06.2015, 10:18
Antwort auf:
Frage zum Geschwisterbonus (Elterngeld) auch für Halbgeschwister?
Hallo,
wenn doch Sie EZ nehmen, ist es doch auch Ihr Kind. Also kein Problem
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2015
Antwort auf:
Frage zum Geschwisterbonus (Elterngeld) auch für Halbgeschwister?
Hallo,
es ist doch Dein Kind! Somit sind es auf mütterlicher Linie keine Halbgeschwister und du bekommst den Geschwisterbonus regulär bis zum 3. Lbj.
Lg
von
Colien07022004
am 04.06.2015, 11:29
Antwort auf:
Frage zum Geschwisterbonus (Elterngeld) auch für Halbgeschwister?
Du bekommst ihn, sind ja beides Deine Kinder.
Dein Partner würde ihn nicht bekommen wenn er Elterngeld bezieht, er hat ja nur ein Kind.
von
Sternenschnuppe
am 04.06.2015, 12:03
Antwort auf:
Frage zum Geschwisterbonus (Elterngeld) auch für Halbgeschwister?
Sowohl dein neuer Partner als auch du bekommen beim Elterngeld den Geschwisterbonus.
Sofern ihr zusammen in einem Haushalt lebt und die Kinder gemeinsam erzieht.
Bei euch bzw dem Partner greift § 1 Absatz 3 BEEG:
"Anspruch auf Elterngeld hat abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auch, wer (...)
2. ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in seinen Haushalt aufgenommen hat" (...)
Und bei dir selbst...es sind doch beides deine Kinder....!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.06.2015, 08:18
Antwort auf:
Frage zum Geschwisterbonus (Elterngeld) auch für Halbgeschwister?
von wem die Kinder sind ist egal, wichtig ist dass die Kinder alle bei dir im Haushalt leben. Du wirst also in den Genuss des Geschwisterbonus kommen ;-)
von
Julisa
am 05.06.2015, 12:04