Hallo Frau Bader, danke fuer Ihre Antwort am 23.11. Ich moechte bzw. muss definitiv nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten. Entweder Teilzeit (30 Std) oder Vollzeit (35 Std). Um das sicherzustellen, was muss ich hierbei beachten, wenn ich erst einmal den Antrag auf 2 Jahre Elternzeit stelle? a) 3 Monate vorher Teilzeitwunsch ankuendigen b)... Vielleicht koennen Sie hierbei helfen. Nachdem ich leider erst kuerzlich beim AG angefangen habe zu arbeiten und gleich wg einer ploetzlichen OP erst einmal mit einer 3 woechigen Krankmeldung "begonnen" habe und nun gleich schwanger bin, die Personalabteilung Anti-Muetter ist, rechne ich nicht mit viel "Freundlichkeit", wenn ich wieder anfangen moechte zu arbeiten. Danke, Claudia
Mitglied inaktiv - 24.11.2007, 23:53