Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist im Sept. 2000 geboren. Ich habe ein Jahr Erziehungsurlaub genommen und arbeite nun, um meine Ausbildung zu beenden (Lehramtsanwärterin), seit sept. 01 bis Juli 02 wieder. Ist es möglich, anschließend ein 3. bzw. 2. Jahr Erziehungsurlaub zu nehmen, auch wenn ich zwischendrin gearbeitet habe? Die Ausbildung ist ja eh zu Ende, aber ab März kann ich mich neu bewerben, mit eigentlich guten Aussichten sogar auf eine Verbeamtung. Wann müsste ich das Jahr Erziehungsurlaub ankündigen? Oder müsste ich schlicht auf die Bewerbung verzichten? Meine 2. Frage bezieht sich auf den Monat August, den ich in dem Fall nicht mehr arbeite, mein Sohn aber noch keine 2 Jahre ist. Stünde uns für diesen Monat rechtlich Erziehungsgeld zu, auch wenn wir für das 2. JAhr grundsätzlich nichts beantragt haben? alles verworren... LG Katja
Mitglied inaktiv - 18.01.2002, 13:19