Hallo liebe Frau Bader,
meine Tochter wurde am 01.10.2009 geboren, z.Z. befinde ich mich noch im Erziehungsurlaub (bis einschl. 30.09.2010, also für 1 Jahr).
Nun bin ich erneut schwanger, Termin ist Anfang Januar 2011, das heißt ja ich fange am 01.10.2010 wieder in Vollzeit an zu arbeiten und gehe Ende November 2010 schon wieder in Mutterschutz oder?
Beginnt ein EU für jedes Kind immerwieder neu?
Muss der AG wieder das Mutterschutzgeld der KK aufstocken?
Kann der AG von mir verlangen meinen ersten EU zu verlängern, weil er ja dann keine Kosten für mich zu tragen hätte, ich aber auch kein Geld bekommen würde?!?
Vielen Dank und viele, liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 14:56
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2010