Hallo Nicola,
ich bin derzeit noch im Mutterschutz und wieder schwanger, muß ich die erneute Schwangerschaft meinem Arbeitgeber melden ?
Verlängert sich der Erziehungsurlaub mit der Geburt des zweiten Kindes oder muß ich wenn der Erziehungsurlaub vom ersten Kind abläuft kündigen ?
Danke für deine Mühe
Viele Grüße....Pia.
Mitglied inaktiv - 13.09.2004, 16:56
Antwort auf:
Erziehungsurlaub...
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2004