Sehr geehrter Frau Bader, wenn man im ersten Jahr nach der Geburt (z. B. wegen dem Abschluss einer Ausbildung) Vollzeit arbeiten möchte und für dieses Jahr auch ein Betreuungsmodell hat, wieviel Anspruch auf Erziehungszeit kann man dann noch in Anspruch nehmen? Kann ich nur 1 Jahr schieben? D.h. vom ersten bis zweiten LJ daheim/Teilzeit?. Kann ich das nicht in Anspruch genommene Jahr vom Anfang hinten dran hängen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruss Tado
Mitglied inaktiv - 05.06.2004, 19:25