Hallo Fr. Bader, ich habe gestern mit meiner PA gesprochen, und die haben mich jetzt total verwirrt. Vielleicht können Sie mir helfen ;-). Ich erwarte Mitte Februar unser zweites Kind. Anschließend möchte ich bis Ende August zu Hause bleiben. Mir stehen noch 3 Wochen Urlaub aus diesem Jahr zu, außerdem natürlich der Anteil meines Urlaubs für 2001 (normalerweise 30 Tage). Jetzt hatten mein Mann und ich überlegt, daß ich folgendes mache: MuSchu bis Mitte April Jahresurlaub aus 2000 bis Anfang Mai Jahresurlaub aus 2001 bis Anfang Juni Erziehungsurlaub bis Ende August/Anfang September Aber die PA meinte, daß ich meinen EU nur im Anschluß an den MuSchu und dann erst den alten Jahresurlaub nehmen könnte. Vom Zeitrahmen wäre das ja erstmal egal, aber ich wollte mir die Option offenhalten, im EU, praktisch kurz vor dem Wiedereinstieg, Teilzeit wieder einzusteigen. Wenn ich zuerst EU und dann Erholungsurlaub nehme, geht das ja nicht, weil ich entweder im Urlaub bin, oder arbeite. Auf keinen Fall möchte ich nach dem EU einen Teilzeitvertrag mit dem AG machen, weil ich dann ja nicht so ohne weiteres wieder zurück kann. Wir hatten extra so gerechnet, weil wir auf mein Gehalt angewiesen sind. Mehr als drei Monate EU sind finanziell nicht drin. Deswegen hatte ich auch extra so viel alten Urlaub "aufgehoben", und jetzt macht mir die Gesetzeslage einen Strich durch die Rechnung. Oder versteht meine PA die Gesetze da falsch???? Kompliziert, gelle? Hoffentlich haben Sie mein Dilemma trotzdem verstanden und können mir weiterhelfen. Danke, Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 15.12.2000, 10:38