Hallo Frau Bader!
Ich habe ET am 09.01.2000. Wir wohnen in einem 2-Familien-Haus mit meinen Eltern zusammen. Meine Mutter ist schon seit 1993 arbeitslos und es sieht auch nicht danach aus, dass sie noch eine Arbeitsstelle bekommt. Ihr fehlen noch einige Monate zur Anrechnung ihrer Rente und es würde auch in meinem Interesse liegen, wenn sie das Kind behalten würde (dann könnte ich wieder meiner Arbeit nachgehen).
Ist das überhaupt gesetzlich geregelt oder können nur die Eltern des Kindes den Erziehungsurlaub nehmen??
Ina
Mitglied inaktiv - 07.11.2000, 15:11
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für die Oma??
Liebe Ina,
in Härtefällen können auch Großeltern den EU nehmen, dies setzt aber verschiedenes voraus, was bei Ihnen wohl nicht gegeben ist. Zum einen lebt das Kind nicht im Haushalt der Oma, zum anderen kann nur der EU nehmen, der in einem Arbeitsverhältnis steht. Das trifft auf Arbeitslose nicht zu (außer Umschüler und zur Fortbildung beschäftigte).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2000
Antwort auf:
Erziehungsurlaub für die Oma??
Hallo Ina,
sorry, jetzt bin ich zu müde, aber wenn Du willst erkläre ich Dir die Überschrift mal etwas genauer per Mail, OK?
Also wenn ja, dann mail mich an!
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 00:09