Hallo Frau Bader, ich wollte mal wissen, wann man den erziehungsurlaub für´s Kind nehmen muß. Kann ich ihn auch erst ab dem 2. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn das erste Lebensjahr in einen bereits bestehenden Erziehungsurlaub (eines Geschwisterkindes) fällt? Wenn also, der bestenhende Erziehungsurlaub im 11. Lebensmomat des neuen Kindes endet, dann ab da den neuen Erziehungsurlaub beginnen? Vielen dank für ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 22.03.2005, 10:04
Antwort auf:
Erziehungsurlaub-aber wann?
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005