Liebe Frau Bader, unser Kind wird im Januar 2001 geboren. Ab Mitte 2001 möchte ich 19 h/Woche arbeiten. Als ich heute mit unserer Personalabteilung darüber sprach, wurde mir gesagt, dass das "neue" Erziehungsurlaubsgesetz und damit der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit noch nicht rechtskräftig wäre. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die neuen Regelungen für Kinder , die ab dem 1.1.2001 geboren werden, bereits verabschiedet und damit rechtskräftig sind. Wie ist die Rechtslage nun genau? Vielen Dank für Ihre Antwort Tina
Mitglied inaktiv - 06.11.2000, 14:28