Hallo Frau Bader!
Ich habe zwei Fragen zum Erziehungsgeld:
1)Unser Kind wird voraussichtilch im
September geboren. Hab ich es richtig
verstanden, daß für das Erziehungs-
geld im ersten Lebensjahr mein Ge-
samteinkommen 2003 (also auch das was
ich vor der Geburt verdient habe)an-
gerechnet wird, wenn ich nach der
Geburt weiter in Teilzeit arbeiten
will?
2) Gelte ich auch dann als alleiner-
ziehend, wenn mein Freund und ich
das gemeinsame Sorgerecht bean-
tragen aber noch verschiedene
Wohnungen haben?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 08.05.2003, 08:50
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im
1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche
Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den
Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im
folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das
Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr
zugrunde zu legen.
Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen,
dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder
vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen.
Maßgebend ist das Einkommen der nicht dauernd getrennt
lebenden Eltern, auch wenn sie unverheiratet sind,
und ebenso das Einkommen des Elternteils und seines
Lebenspartners.
Es handelt sich dabei um steuerrechtliche Nettobeträge.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2003
Antwort auf:
Erziehungsgeld
..die zweite Frage: wenn Sie nicht in nichtehelicher Gemeinschaft (wie Ehe) zusammenleben, nicht
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2003