Hallo,
auf vielen Internetseiten zu dem Thema "Erziehungsgeld" ist immer die Rede von einer max. Einkommensgrenze von 51.130 Euro/Jahr bei Paaren.
Jedoch wird dort nie darauf hingewiesen welcher Zeitraum damit gemeint ist.
Kurzes Bsp:
Mann Einkommen 2002: 49.000.-EUR (brutto)
Frau Einkommen 2002: 8.000.-EUR(brutto) + Arbeitslosengeld(3600.-EUR)
Frau war in 2002 6 Monate beschäftigt. Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2002
Sehr wahrscheinlich wird in 2003 keine neue Arbeitstelle möglich sein(weil Schwanger)
Geburtstermin = 06/2003
Welcher Zeitraum zur Berechnung des Erziehungsgeldes wird jetzt herangezogen? UND, gilt das Arbeitslosengeld alls Einkünfte?
Erziehungsgeld:
2002 = Einkommen(Mann/Frau) > 51.130 Euro = 0,- Erziehungsgeld
2003 = Einkommen(Mann) 51.130 Euro = 0.- EUR
Vielen Dank im vorraus für die Beantwortung meiner Frage.
MfG
Thomas
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 12:40
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Erziehungsgeld?
Hallo,
Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise:
Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert.
Relevant ist dabei das Kalenderjahr der Geburt.
Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Schulden und negative Einkünfte zählen nicht mit.
Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben). Es müssen Bescheinigungen vorgelegt werden.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2002
Antwort auf:
Erziehungsgeld?
Hallo,
das System hat ein paar Daten nicht ganz übernommen hier also nochmal die Daten:
2002 = Einkommen(Mann/Frau) grösser 51.130 Euro = 0,- Erziehungsgeld
2003 = Einkommen(Mann) kleiner 51.130 Euro = 6Monate 307.- Erzeihungsgeld
ODER
2003 = Einkommen(Mann) + Arbeitslosengeld(Frau für 4Monate) grösser 51.130 Euro = 0.- Erziehungsgeld
MfG
Thomas
PS: Das Forumsystem hat Probleme mit den grösser/kleiner Zeichen.
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 12:45
Antwort auf:
Erziehungsgeld?
Hallo,
ich habe im Internet irgendwo (leider weis ich nicht mehr wo) gelesen, dass Arbeitslosengeld nicht angerechnet wird.
Ich habe darauf bei der Erziehungsgeldstelle angerufen. Die Dame hat sich sehr nichtsagend ausgedrückt mit dem Hinweis ich sollte unseren Antrag überprüfen lassen. Das läuft aber zur Zeit noch. Daher kann ich nichts sagen ob es wirklich stimmt. Vieleicht weiß Frau Bader ja etwas dazu.
Lieben Gruß Silke
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 13:55
Antwort auf:
Erziehungsgeld?
Hallo Thomas,
eine Freundin von mir arbeitet bei einer Erziehungsgeldstelle, und sie hat es mir folgendermassen erklart:
Es sind nur die Einkünfte der Frau (oder wer von beiden in EZ-urlaub geht) ab dem Zeitpunkt der Geburt zu berücksichtigen, d.h in Eurem Fall nach 06/2003. Die Einkünfte des Mannes müßen unter (ehemals) DM 100000 liegen, nach Abzug von Werbungskosten, evtl. Unterhaltszahlungen und 22 bzw. 27% Sozialvers.abgaben, um Anspruch auf Erziehungsgeld zu haben. Wobei allerdings in den 2 Monaten das Mutterschaftgeld der Krankenkasse gegen gerechnet wird.
Ab dem 7. Monat wird das genannte Einkommen zu hoch sein, um noch Erziehungsgeld zu bekommen.
Gruss
Sumi
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 21:37
Antwort auf:
Erziehungsgeld?
Hallo,
danke für die Info.
Allerdings hab ich etwas anderes gelesen(weiss nicht mehr wo).
Dort stand, das dass Erziehungsgeld unabhängig vom Mutterschaftsgeld bezahlt wird.
Das ganze ist doch viel komplizierte als ich dachte ;-)
MfG
Thomas
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 22:12
Antwort auf:
Erziehungsgeld?
Oh ja, das ist es. Lass Dir doch einen Termin geben und die können Dich dann beraten (nimm vorsichtshalber den letzten Einkommensteuerbescheid mit).
Gruss Sumi
Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 18:48
Antwort auf:
Erziehungsgeld?
Mein Antrag ist durch:
Arbeitslosengeld wird nicht zum Gesamteinkommen der Eltern beim Erziehungsgeld angerechnet.
Mitglied inaktiv - 09.12.2002, 12:36