Frage: Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader! Ich bin seit dem 01.Sep. 2000 arbeitslos gemeldet und am 11. Sep. 2000 habe ich erfahren, das ich schwanger war (habe selber gekündigt). Unsere Tochter wurde am 27. Mai 2001 geboren. Erziehungsgeld bekomme ich nur noch bis zum 27.11.2001, danach ist mir alles gestrichen worden. Wie läuft es danach ab? Kann ich erneut beantragen? Was ist mit Arbeitslosengeld? Liebe Grüße Tine (verheiratet)

Mitglied inaktiv - 19.10.2001, 10:56



Antwort auf: Erziehungsgeld

Liebe Tine, wenn Sie die 12 Mo. Arbeitslosengeld dann noch nicht voll haben, bekommen Sie auf Antrag erneut Arbeitslosengeld. Problematisch ist, dass Sie, sobald das 2. Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld beträgt bei Ihnen 65 % des Gehaltes, hierbei werden aber vom Arbeitsamt Pauschalen gebildet, die sich jedes Jahr ändern, außerdem spielt die Lohnsteuerklasse eine Rolle (hieraus werden sogen. Leistungsgruppen gebildet)-ganz genau kann das deshalb nur das Arbeitsamt ausrechnen. Da für Ihr 2. Kind das neue Gesetz gilt, können Sie parallel Erziehungsgeld beziehen. Dann ist zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage 30 Std/Wo. sein muss. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2001



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