Frage: Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader, ich habe es leider versäumt für meinen inzwischen fast anderthalb Jahre alten Sohn Erziehungsgeld für das zweite Lebenshalbjahr zu beantragen. Als ich vor kurzem bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle nachfragte, ob ich denn noch Erziehungsgeld bekäme, teilten mir diese mit, dass ich dieses selbstverständlich bekommen hätte, ich jedoch offensichtlich bei meinem Antrag das Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht hätte. In der Bewilligung des Erziehungsgeldes für die ersten sechs Lebensmonate wurde ich von der entsprechenden Sachbearbeiterin lediglich darauf hingewiesen zu überprüfen, ob noch eine beitragsfreie Mitgliedschaft in der Krankenkasse besteht, nicht aber, dass mir auch nach dem sechsten Lebensmonat Erziehungsgeld in voller Höhe zusteht. Macht es Sinn gegen die Ablehnung der Erziehungsgeldzahlung für das zweite Lebenshalbjahr Einspruch einzulegen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüssen Sandra A.

Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 15:09



Antwort auf: Erziehungsgeld

Liebe SAndra, auf die Entfernung schwer zu sagen. Ich rate auf jeden Fall Widerspruch einzulegen, dann wird der FAll von der nächst höheren Stelle geprüft. Das schadet auf keinen Fall und birgt kein Kostenrisiko. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2001



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