Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage betreffs der Berechnung der positiven Einkünfte, die für das ErzG maßgeblich sind. Wir haben negative Einkünfte aus vermietung und Verpachtung (beide). Werden die als solche auch in voller Höhe berücksichtigt, sprich auch tatsächlich vom Einkommen abgezogen. Das wäre ja prima. Herzlichen Dank im voraus. MfG Lea
Mitglied inaktiv - 28.09.2001, 10:26