Frage: Erziehungsgeld

Ich habe für meine erste Tochter eine Elternzeit von 2 Jahren vereinbart und wir bekommen auch zwei Jahre lang Erziehungsgeld. Nun planen wir aber noch ein Kind zu bekommen, steht uns dann für das zweite Kind Erziehungsgeld in gleichem Umfang zu wie bisher ? Oder bekommen wir dann Elterngeld ? Oder muß ich zwischen den Kindern Arbeiten gegangen sein ? Wenn ja, wie lange müßte ich arbeiten um Anspruch auf Elterngeld zu haben? Vielen Dank im Vorraus Nicole K.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 14:16



Antwort auf: Erziehungsgeld

Hallo, Sie bekommen, wenn Sie nicht gearbeitet haben, 300 € + Geschwisterbonus. Wenn Sie arbeiten, erhalten Sie 67 % vom letzten Durchschnitt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2007



Antwort auf: Erziehungsgeld

Für Geburten ab den 1.1.2007 gibts Elterngeld. Wenn du die 12 Monate vor der Geburt des Kindes nicht arbeiten warst, steht dir der Mindestsatz von 300 euro für ein Jahr zu(+2 weitere Monate, wenn dein Partner 2 Monate Elternzeit nimmt) + Geschwisterbonus in Höhe von 75 euro (wenn 1 Kind unter 3, oder 2 Kinder unter 6 sind) Wenn du arbeiten warst... die 12 monate vor der geburt und davon bekommst du dann vom durchschnittsgehalt 67% als elterngeld gezahlt + geschwisterbonus. wenn du nicht die ganzen 12 monate vorher arbeiten konntest, werden diese monate mit 0 einkommen in die rechnung aufgenommen.

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 14:59



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