Liebe Frau Bader,
unser 2. sohn wurde am 24.11.2005 geboren. wir haben damals versäumt, das erziehungsgeld zu beantragen. dummerweise ging ich davon aus, daß uns sowieso keines zustehen würde. nun habe ich erfahren, daß man dieses auch noch nachträglich beantragen könnte. ist dem wirklich so? und wissen sie, ab welchem bruttojahreseinkommen das erziehungsgeld abgelehnt wird?
vielen lieben dank für ihre mühe,
nicole
Mitglied inaktiv - 15.07.2007, 21:59
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Erziehungsgeld
Hallo,
das geht nur 6 Mo. rueckwirkend.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2007
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Erziehungsgeld
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber beantragen kann man es glaube ich 6 Monate rückwirkend.
LG Susanne
Mitglied inaktiv - 16.07.2007, 22:18
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Erziehungsgeld
Ich bin auch der meinung das man es nur bis 6 Monate nach der Entbindung rückwirkend beantragen kann!
Mitglied inaktiv - 16.07.2007, 22:52