HAllo, habe bereits wenige Postings vorher geschrieben. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ab sofort (Meldung 26.9.) zur verfügung, mußte auch schon alles machen, Bewerbungen, Gespräche und und und... Nun würde ich aber auf das Datum 21.11 (2. Geburtstag meines Kindes) eingestuft als ersten Bezug des Alg1. Mit der Begründung, erst wenn das Erziehungsgeld abgelaufen ist. Aber ich stehe dem Arbeitsmarkt schon jetzt in der Kartei zur verfügung. Das passt doch nciht, oder? Was kann ich da machen? Danke noch einmal für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 19.10.2006, 15:19