Guten tag Frau Bader, auf meine Frage, bezüglich ErzG für das 1. und/oder 2. Kind haben sie mir am 5.9.01 9:45 geantwortet, daß es nur für ein Kind ErzG erhält, egal, wieviele Kleine betreut werden. Nun habe ich aber gerade im ErzGGesetz § 3 Abs. 1 gelesen, daß "Werden in einem Haushalt mehrere Kinder betreut und erzogen, wird für jedes Kind Erziehungsgeld gewährt." Was stimmt nun? Welche Interpretation habe ich falsch verstanden? Es würde mich freuen, wenn Sie etwas Licht ins Dunkel bringen könnten: Danke herzlichst Simona
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 16:06