Hallo Frau Bader, (oder jemand anderes?= sowohl ich als auch mein Mann sind selbständig. Ich möchte gern für ein halbes Jahr Erziehungsgeld beantragen. Welches Einkommen wird für die Berechnung der Einkommensgrenzen herangezogen: Das eigtl. Nettoeinkommen (das zu versteuernde) oder das Bruttoeinkommen bereinigt um eine Sozialversicherungspauschale? Vielen Dank!, Nina
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 21:59