Hallo, Ich habe ein Kind im Februar 2004 bekommen, habe auch bis 9.2005 Erziehungsgeld gekriegt, seit 9.2005 gehe ich wieder arbeiten, nur 30 Stunde pro Woche. Da man in der Erziehungsurlaub 30 Stunden pro Woche arbeiten darf, habe ich auch ERziehungsgeldvon 9.2005 bis 11.02.2006 (Da wird mein Kind 2 Jahre alt) beantragt, wie rechnet man denn das Erziehungsgeld dann da????Danke im vorraus
Mitglied inaktiv - 24.11.2005, 18:53