Frage: Erziehungsgeld Neuantrag

Hallo Ich hab eine Frage! Unsere zweite Tochter ist 12/06 geboren und wir bezogen ein halbes Jahr 300 Euro Erziehungsgeld. Nun wird sich ab Februar 2008 unsere wirtschaftliche Situation ändern. Ich werde wieder arbeiten gehen und mein Mann geht in Elternzeit. Er wird dann im Februar 08 einen erneuten Erziehungsgeldantrag stellen. Nun wird ja sein Einkommen, da er zu Hause bleiben wird und den Antrag stellt, nicht angerechnet. Das Einkommen des Ehepartners, also meines, wird vom letzten Kalenderjahr abgefragt, also 2007. Ich habe aber seit ich in Elternzeit bin nichts mehr verdient (erste Tochter wurde 08/05 geboren). Mein letztes Einkommen erzielte ich 2005. Wir können in dem Antrag also kein Einkommen angeben oder verstehen wir da was falsch! Da haben wir doch bestimmt Anspruch auf Erziehungsgeld im zweiten Lebensjahr oder? Ich hoffe ich hab mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und hoffe unser Fall ist nicht so "exotisch". Danke schonmal für Hilfe, Ivonne

Mitglied inaktiv - 01.12.2007, 13:57



Antwort auf: Erziehungsgeld Neuantrag

Hallo, für die Lebensmonate 1. - 12. = Kalenderjahr der Geburt für die Lebensmonate 13. - 24. = das Folgejahr. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2007



Antwort auf: Erziehungsgeld Neuantrag

Hallo, ich sehe es etwas anders. Für Euch gilt ja noch das BErzGG. Und da steht in §6: (2) 1Für die Berechnung des Erziehungsgeldes im ersten Lebensjahr des Kindes ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, beim angenommenen Kind im Kalenderjahr vor der Aufnahme des Kindes bei der berechtigten Person maßgebend. 2Für die Berechnung des Erziehungsgeldes im zweiten Lebensjahr des Kindes ist das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes Also gilt Dein Einkommen in 2006 = das Geburtsjahr des Kindes. Blöd, oder? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.12.2007, 00:22



Antwort auf: Erziehungsgeld Neuantrag

Danke für deine Antwort! Aber ich hab auch 2006 nicht gearbeitet, bin seit 2005 in Elternzeit und hab im Oktober 2005 das letzte Gehalt bekommen (Mutterschutzende) und im November 2005 nochmal anteilmäßig Weihnachtsgeld. Meine 2006er Lohnsteuerkarte ist leer, sowie die 2007er. Lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 02.12.2007, 12:42



Antwort auf: Erziehungsgeld Neuantrag

Na dann würde ich sagen: wunderbar! Ich wüßte nicht, was dann dem EG-Bezug entgegenstehen sollte... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.12.2007, 13:47



Antwort auf: Erziehungsgeld Neuantrag

...na dann hoffe ich mal du hast Recht! Gruß, Ivonne

Mitglied inaktiv - 03.12.2007, 14:28



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