Hallo Frau Bader, es geht mir erst mal vorrangig um die Elternzeit für das zweite Kind, die ich ja dann zur Geburt im Januar beantragen würde. Ob mir hier der Arbeitgeber Steine in den Weg legen könnte (da ich ja den Tarifvertrag der Gehaltskürzung nicht unterschreiben möchte und ihm dies jetzt alsbald, also vor Beantragung der später neuen Elternzeit, mitteilen möchte).
von Henna1 am 29.07.2017, 14:38