Ende des Erziehungsurlaubs und kein Kiga Platz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende des Erziehungsurlaubs und kein Kiga Platz

Hallo, mein 3 jähriger Erziehungsurlaub läuft Ende des Jahres aus. Mein Sohn bekommt jedoch erst im Sommer 2004 einen Kiga Platz. Ab Herbst darf er 3 Mal in der Woche in eine Spielgruppe von 9-12 Uhr. Nun ist es mir ja nicht möglich meinen alten Arbeitsplatz wieder anzutretten. Dazu kommt das mein alter Arbeitplatz Vollzeit ist und ich diesen auch nicht im Sommer 2004 antreten kann, da die Kiga Betreuung nur von 8- 12 Uhr und dann noch mal von 14 - 16 Uhr ist. Meine Fragen: Kann ich mich von meinem Chef kündigen lassen ohne eine Sperre vom AA zu bekommen? Habe ich das Recht auf eine Abfindung? Wieviel Stunden muss mein Kind in der Betreuung sein um das ich mich überhaupt arbeitslos melden kann? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. LG Ivi

Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 22:46



Antwort auf: Ende des Erziehungsurlaubs und kein Kiga Platz

Hallo, wenn Ihr AG Ihnen kündigt, sind Sie nicht gesperrt (warum sollte er dies tun?). Aber Sie erhalten nur für die Zeit Arbeitslosengeld, wie Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2003



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