Endet der Erziehungsurlaub genau 3 Jahre nach dem Geburtstag unseres Kindes oder werden die 6 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung noch dazugezählt?
Aber nun meine eigentliche Fragen:
Ich bin bei meinem Arbeitgeber bis zu 630,-- DM beschäftigt. Es wäre auch nicht mehr Arbeit da, da der Betrieb inzwischen abgebaut hat. Muß oder kann mir die Firma zum Ende des Entziehungsurlaubs kündigen oder geht das aufgrund des gringfügigen Arbeitsverhälktnisses nicht, wenn doch ist dann auch diese Beschäftigung beendet? Ich würde gerne noch bis zu 630,-- DM bei dieser Firma weiterarbeiten. Wenn mir gekündigt wird, bekomme ich dann Arbeitslosengeld, auch wenn ich bei dieser Firma auf 630,-- DM weiterarbeiten würde.?
Vielen Dank im voraus für Ihre Auskunft.
Mitglied inaktiv - 06.01.2002, 20:05
Antwort auf:
Ende Erziehungsurlaub
Liebe Nina,
der Mutterschutz zählt mit, wenn Sie drei Jahre beantragen, endet der EU am Geburtstag.
Wie die vertragl. Regelung aussieht, kann ich auf die Ferne schwer sagen. IdR wird nur für die Zeit des EU für die Teilzeit (630er)ein weiterer Arbeitsvertrag geschlossen, der automatisch mit dem EU endet, dann beginnt der normale Vertrag wieder, der dann auch gekündigt werden kann.
Sie müssen also mit dem AG regeln, wie es weiter gehen soll, insbes., ob der normale Vertrag in einen 630er umgewandelt wird.
Ob Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wieviel Zeit Sie eigentlich arbeiten wollen etc. Aber der 630er wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Schauen Sie dazu mal bei www.bma.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2002