Hallo, ich habe zwei Fragen: zum einen: wenn der kindsvater selbstständig ist und für die Zeit in der er ursprünglich Elternzeit machen wollte zuckele Aufträge hat, liegt dann der Grund "Betreuung nicht wie ursprünglich geplant gewährleistet" vor und habe ich ein Recht auf Verlängerung der Elternzeit? Mein AG möchte die Elternzeit nur verlängern, wenn ich einen Aufhebungsvertrag für meinen Arbeitsvertrag unterschreibe. Zum Anderen: wie lange muss man arbeiten um beim zweiten Kind Anspruch auf Elterngeld zu haben? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 18:35