Sehr geehrte Frau Bader,
Habe bei meinem Arbeitgeber Erziehungsurlaub bis Juli 2014 beantragt und genehmigt bekommen. Nun hat mich mein Arbeitgeber gebeten diesen vorzeitig zu beenden und hat mir eine Halbtagsstelle angeboten nach dem ich ihm es abgelehnt habe wieder Vollzeit zu arbeiten.
Die Frage ist nun was genau mit meiner restlichen Elternzeit passiert, da ich bereits seit Januar Halbtags arbeite. Wird diese automatisch seit Januar als beendet angesehen und die restlichen 7 Monate der Elternzeit aufgehoben falls ich z.B. zur Einschulungszeit diese wieder in Anspruch nehmen möchte? Oder läuft die Elternzeit weiter trotz Wiedereinstieg bis Juli 2014?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Viele Grüsse
Scharin
von
Scharin
am 15.01.2014, 21:29
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden, gibt es Nachteile?
Hallo,
sinnvoll ist es doch, die Elternzeit beizubehalten und in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Ob das so geschehen ist weiß ich natürlich nicht. Es ist auch machbar, die Elternzeit zu beenden und dann in Teilzeit zu arbeiten. Dann hat man keinen Kündigungsschutz. Man kann dann die Monate Elternzeit, die man nicht genommen hat, aufheben. Dann kann man bis zu zwölf Monate bis zum achten Lebensjahr mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
elternzeit vorzeitig beenden, gibt es Nachteile?
Kommt drauf an was ihr vereinbart habt.
Du darfst innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std arbeiten, nennt sich dann Teilzeit-Elternzeit umgangssprachlich. Du genießt vollen Kündigungsschutz und der Teilzeitvertrag ist halt befristet auf die Elternzeit. Sobald du diese beendest, lebt der alte Vertrag wieder auf. Wichtig zB auch falls ihr ein weiteres KIdn in nächster Zeit plant.
Andere Sache ist die, Du machst eine Vertragsänderung des bestehenden Vertrages zB von Volzeit auf Teilzeit. Oder kündigst den alten Vollzeitvertrag udn schließt eine neunen Teilzeitvertrag ab. Paralell dazu beendest du die Elternzeit, dann fällt Kündigungsschutz weg. Ist dann quasie ein neues "Arbeitsverhältniss".
Würde da doch einach mal mit dem AG sprechen und von ihm schriftlich am besten noch einmal geben lassen, das du die Elternzeit halt als beendet/nicht beendet ansiehst.
Ich selbst bin zB das erste Jahr während des Elterngeld-Bezuges daheim geblieben. Seit dem 1ten Geburtstag arbeite ich wieder mit fast 30 Std auf Teilzeit. Eben innerhalbd er Elternzeit. habe die gleichen vertragskonditionen wie früher auch, nur das ich eben den Verdienst auf die geleisten Std im Monat heruntergerechnet bekomme. Da ich, wie früher 5 Tage Woche habe. ändert sich auch am Urlaub nichts. neuen vertrag haben wir deshalb nicht gemacht, da eben bereits so eingerciht als ich die Elternzeit angemeldet habe.
Mitglied inaktiv - 15.01.2014, 22:15