Liebe Frau Bader, ich bin nicht sicher, ob Sie diese Frage beantworten können, aber ich versuche mein Glück. Ich bin gesetzlich krankenversichert und bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber in Elternzeit. Ich bin in dieser Elternzeit (selbständig, nicht gewerblich) als Tagesmutter tätig. Gibt es eine Grenze, bis zu der ich verdienen darf, ohne Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse bezahlen zu müssen? Vielen Dank und freundliche Grüße!
von TB0308 am 06.05.2020, 21:47