Guten Abend,
meine Tochter ist im Jan. 2004 geboren nun würde ich gerne wieder arbeiten gehen, falls mein Chef mich wieder beschäftigt, ich habe 3 Jahre Elternzeit angegeben.
Falls mein Chef mir keine stundenweise Beschäftigung anbieten kann, sollte er mir dann kündigen, damit ich arbeitslos bin und solange ich keine Arbeit habe wenigstens Arbeitslosengeld beziehen kann, wäre das sinnvoll ?
Wie ist da die Rechtslage ?
Danke und Gruß
Mitglied inaktiv - 26.03.2005, 19:45
Antwort auf:
Elternzeit und Kündigung ?
Hallo,
??? Sie sind doch in Elternzeit? Warum sollte er kündigen? Darf er übrigens auch nicht. Suchen Sie sich, wenn Sie wollen, eine andere TZ-Stelle und bitten Ihn um Zustimmung.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Elternzeit und Kündigung ?
Hallo,
also Arbeitslos kannste dich nur melden, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst für halbtags, oder ganztagesarbeit. D.h. du mußt nachweisen, das du eine Betreuung für die Zeit hast.
Was du allerdings machen kannst, dir einen stundenweise anderen Job zu suchen. Dein Arbeitgeber muß dir den halt genehmigen, aber wenn er dir keine Arbeit derweil vermitteln kann ist es doch ne Lösung.
viele grüße
tine
Mitglied inaktiv - 26.03.2005, 22:04
Antwort auf:
Elternzeit und Kündigung ?
Hallo,
eine Betreuung für stundenweise hätte ich, meine Schwiegermama würde die Kleine für die Zeit in der ich arbeiten gehe nehmen, das wäre nicht das Problem.
Gruß
Mitglied inaktiv - 27.03.2005, 09:43