Liebe Frau Bader, ich versuche mal die Situation kurz darzustellen: - 1. Kind, geb. im August 2003 - EZ für 2 Jahre beantragt, also bis Aug. 2005 - 2. Kind geb. im Juni 2005 - möchte 3 Jahre EZ für das 2. Kind nehmen und das 3. Jahr fürs 1. Kind für später oder für meinen Mann noch offen halten. Die Personaler in meiner Firma und ich stehen nun vor der Frage kann/darf man die EZ für das 2. Kind im Anschluss an die EZ für's 1. Kind nehmen (also ab August und dann bis August 2008, weil 3 Jahre)? Oder: kann ich für das 2. Kind die EZ nur bis zu dessen 3. Geburstag nehmen (was streng genommen, 2 Jahre und 10 Monate wäre, weil es sich mit der EZ für's 1. Kind überlappen würde). Aus dem Gesetzestext werde ich nicht schlau und meine Kollegen, die darüber entscheiden müssen, wohl auch nicht. Können Sie bitte helfen? Herzlichen Dank im Voraus Cora S.
Mitglied inaktiv - 23.06.2005, 17:17