Elternzeit für das 2. Kind - Überschneidung oder Aufstockung zur EZ für das 1. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit für das 2. Kind - Überschneidung oder Aufstockung zur EZ für das 1. Kind

Liebe Frau Bader, ich versuche mal die Situation kurz darzustellen: - 1. Kind, geb. im August 2003 - EZ für 2 Jahre beantragt, also bis Aug. 2005 - 2. Kind geb. im Juni 2005 - möchte 3 Jahre EZ für das 2. Kind nehmen und das 3. Jahr fürs 1. Kind für später oder für meinen Mann noch offen halten. Die Personaler in meiner Firma und ich stehen nun vor der Frage kann/darf man die EZ für das 2. Kind im Anschluss an die EZ für's 1. Kind nehmen (also ab August und dann bis August 2008, weil 3 Jahre)? Oder: kann ich für das 2. Kind die EZ nur bis zu dessen 3. Geburstag nehmen (was streng genommen, 2 Jahre und 10 Monate wäre, weil es sich mit der EZ für's 1. Kind überlappen würde). Aus dem Gesetzestext werde ich nicht schlau und meine Kollegen, die darüber entscheiden müssen, wohl auch nicht. Können Sie bitte helfen? Herzlichen Dank im Voraus Cora S.

Mitglied inaktiv - 23.06.2005, 17:17



Antwort auf: Elternzeit für das 2. Kind - Überschneidung oder Aufstockung zur EZ für das 1. Kind

Hallo, Sie können die EZ vom 2. Kind anhängen. Aber nur ein Jahr kann, mit Zustimmung des AG, nach dem 3. bis zum 8. LJ genommen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2005



Antwort auf: Elternzeit für das 2. Kind - Überschneidung oder Aufstockung zur EZ für das 1. Kind

hallo, also ich kann dir sagen wie es bei mir war. kind 2 geboren im dez01 kind 3 geboren nov03 man kann nur 12 monate "aufheben" also nicht den vollen rest, wenn er drüber geht. ich mußte den ezu von kind 2 unterbrechen und beantragen, das ich die restlichen 12 monate später (bis zum 8. LJ dann) nehmen kann. der ezu von kind 3 ist somit ab geburt gelaufen für 3 jahre beantragt. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 23.06.2005, 20:00



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