Hallo Frau Bader
Als mein Sohn am 12.1.2007 geboren wurde, habe ich 3 Jahre Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) beantragt - und auch vom Arbeitgeber genehmigt bekommen. Mittlerweile - am 29.10.2008 - wurde nun meine Tochter geboren.
Ist es möglich, die drei Jahre für mein zweites Kind im Anschluß an die Elternzeit meines ersten zu nehmen, also von 2010 bis 2013?
Oder muß ich, was ich auch schon gelesen habe, die Elternzeit von meinem ersten Kind übertragen, also das 3. Jahr Elternzeit nach den 3 Jahren Elternzeit für mein 2. Kind nehmen?
Vielen Dank und Gruß
alewa
Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 11:31
Antwort auf:
Elternzeit bei kurzer Geburtenfolge
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2008