Guten Tag Frau Bader,
fängt die Elternzeit ab dem Frühgeburtstermin oder dem eigentlichen errechneten Termin an? Bei uns sind das 2 Monate Unterschied.
Ersteres würde ja eine Verkürzung der Zeit zu Hause bedeuten, die man mit seinem Kind aber ja im Krankenhaus verbracht hat.
Vielen Dank und viele Grüße
von
Mila3
am 11.03.2013, 14:24
Antwort auf:
Elternzeit bei Frühgeburt
Hallo,
die Elternzeit beginnt mit der Geburt.
Sie haben ab der Geburt den gesamten Mutterschutz, in diesem Fall zwölf Wochen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Elternzeit bei Frühgeburt
Auch hier gilt die EZ ab Geburt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.03.2013, 00:21