Frage: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Guten Tag, ich werde es wohl nun Bald meinem ag sagen bin nun ja schon in der 11ssw und die kritische zeit hoffentlich Bald vorüber! Wie gehe ich das ganze nun am geschicktesten und korrektesten an? Also die Situation ist folgende: das ich zu Beginn des Mutterschutzes dann zu meinem Partner ziehen werde , der ca 70 km weiter weg wohnt! Das heißt ich werde wohl nach der elternzeit auch nicht bei meinem alten Ag arbeiten können! Soll ich nun trotzdem erstmal sagen dass ich die drei Jahre elternzeit nehme ? Und muss ich dann kurz vor Ablauf der 3 Jahre kündigen oder wie läuft das? Hoffe mir kann geholfen werden! Lg cathy

von cathy18 am 25.11.2013, 20:58



Antwort auf: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Hallo, 1. Sagen sollten Sie es, aber es droht keine Strafe/ Kündigung , wenn Sie es nicht tun 2. Ich würde nicht kündigen, warten Sie doch mal das Ende der EZ ab Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2013



Antwort auf: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Auf jeden Fall die Elternzeit nehmen. Beitragsfreie Krsnkenversicherung etc. Kündigen kann man dann immernoch. Und, auch wenn Du das grad für ausgeschlossen hältst. Lass Dir von Deinem Partner schriftlich geben dass Du und das Kind zurückziehen dürfen wenn Eure Beziehung scheitern sollte. Ist das Kind auf der Welt muss er zustimmen dazu. Schriftlich sollte man sowas haben.

von Sternenschnuppe am 26.11.2013, 06:42



Antwort auf: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Nachtrag: der Vertrag ist aus betrieblichen Gründen erstmal bis 21.10.14 befristet, war er auch schon bis 21.10.13, bin dann einfach weiter arbeiten gegangen und somit ja auch verlängert! Wie ist das nun in elternzeit dann nächstes Jahr , muss er mich drauf hinweisen dass der vertag abläuft oder wird der automatisch verlängert in elternzeit wenn nix anderes vom ag gesagt wird! Wenn der vertag dann endet , endet dann auch meine Versicherung bei der kk in elternzeit ?

von cathy18 am 26.11.2013, 13:36



Antwort auf: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Die endet nach dem Elterngeld die beitragsfreie Krankenkasse. Wenn der Arbeitsvertrag endet endet er. Da verlängert sich in Elternzeit nix alleine.

von Sternenschnuppe am 26.11.2013, 14:45



Antwort auf: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Ok also in der Krankenkasse ist man dann noch kostenlos die 10 Monate elterngeldzeit versichert , danach dann Selbstversorgern oder heiraten + familielversicherung?!

von cathy18 am 26.11.2013, 15:33



Antwort auf: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Ähmm, wenn du nach ablauf des Vetrages weiter arbeiten gegangen bist - mkt dem OK des AG, dann verlängert sich da nichts mehr. Du bist automatisch unbefristet übernommen worden

Mitglied inaktiv - 26.11.2013, 16:53



Antwort auf: Elternzeit, Umzug , Kündigung

Auch wenn es so im Vertrag steht dass die stelle zum 21.10.13 und dann zum 21.10.14 befristet ist? Es gab nie ein Gespräch und keinen neuen Vertrag , bin halt einfach weiter arbeiten gegangen und es wurde nix gesagt !

von cathy18 am 26.11.2013, 16:59



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